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Erstberatungs-Honorar für Rechtsanwälte
Rechtsanwälte dürfen ihren Mandanten für eine sogenannte 'Erstberatung' maximal EUR 180,-- zzgl. Mehrwertsteuer berechnen. Maximal bedeutet: Ergibt sich nach dem Streitwert laut Gebührenordnung eine Gebühr unter netto EUR 180,-, so darf der Anwalt nur die geringere Gebühr verlangen, anderenfalls ist die Gebühr auf den Höchstbetrag von EUR 180,-- netto begrenzt. Diese Gebühr wird auf eventuelle Folgekosten angerechnet, wenn der Fall über die Beratung hinaus weiter bearbeitet wird.
Erstberatung heisst: Der Ratsuchende wendet sich wegen eines Problems zum ersten Mal an den Anwalt und möchte zunächst nur eine Beratung.
Befreiung von Kosten
Sind Sie nicht in der Lage die Kosten für eine Beratung oder einen Prozeß aufzubringen, gewähren die Gerichte Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
Honorarvereinbarung oder Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Sprechen Sie mit uns über die Kosten. Wir beraten Sie über die für Sie günstigste Kostenalternative: Pauschal- oder Zeithonorarvereinbarung, Dauerberatungsvertrag oder Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
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