Bei Unternehmenskrisen oder sonstigen finanziellen Notlagen habe ich die Erfahrung gewonnen, dass bei frühzeitigem Erkennen der Krisensituation und rechtzeitigem Handeln selbst bei drohender Insolvenz noch viel zu retten sein kann. Wenn gewünscht und notwendig, bin ich mit folgenden Maßnahmen u. a. aktiv behilflich:
- Bildung eines "Krisenteams" bestehend aus Geschäftsleitung, dem Steuerberater des Unternehmens oder ggf. einer externen Wirtschaftsprüfungskanzlei oder einer Unternehmensberatungsgesellschaft.
- Situationsanalyse; Fortsetzungsprognose oder Entscheidung, ob Insolvenz angemeldet werden muss.
- Begleitung in der Sanierungsphase.
- Falls erforderlich und gewünscht: Insolvenzanmeldung.
- Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter, Banken, Lieferanten u.a.
- Gründung oder Aktivierung einer Auffanggesellschaft.
- Arbeitsrechtliche Bearbeitung der Fälle von der Krise betroffenen Mitarbeitern
- Hilfe bei der Kapitalbeschaffung durch Suche nach Beteiligungsinteressenten, stille oder aktive Beteiligung, Venture Capital.
- Bei privater Inanspruchnahme des Unternehmers oder der Geschäftsleitung durch Bürgschaften, Haftungstatbestände etc.: Abwehr der Ansprüche. Falls erforderlich Verhandlungen zur Erzielung von zunächst außergerichtlichen Einigungen mit Gläubigern. Gegebenenfalls Restschuldbefreiungsverfahren.
- Vertragliche Absicherung jeder einzelnen Phase.
- Verteidigung bei Eröffnung wirtschaftsstrafrechtlicher Ermittlungs- und Strafverfahren
Bei privater Überschuldung (Privatinsolvenz) helfe ich durch
- Verhandlungen mit Gläubigern
- außergerichtliche oder gerichtliche Schuldenregulierung mit Restschuldbefreiung